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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

JV Fitness GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Unternehmensgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der JV Fitness GmbH.

(2) Die JV Fitness GmbH erbringt ihre Leistungen insbesondere im Bereich des Handels, Vertriebs und Verkaufs von Fitnessgeräten, Zubehör und Merchandise-Artikeln, der Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten, der Lieferung, Montage und des Aufbaus von Fitnessgeräten, der Bereitstellung, Installation und Wartung technischer Systeme, der Erbringung von Marketing-, Branding- und Unternehmensdienstleistungen sowie der Planung, Errichtung und des Betriebs von Fitnessstudios.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(4) Individuelle Vereinbarungen sowie einzelvertragliche Regelungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 2 Rolle der JV Fitness GmbH

(1) Die JV Fitness GmbH wird je nach Vertragsgestaltung insbesondere als Händler, Dienstleister, Projektkoordinator oder Vermittler tätig.

(2) Eine Generalunternehmerstellung wird von der JV Fitness GmbH nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert vertraglich vereinbart wurde.

(3) Die JV Fitness GmbH schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine Garantie für Umsatz, Gewinn, Auslastung oder Rentabilität, sofern nicht ausdrücklich vertraglich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote der JV Fitness GmbH sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt ausschließlich durch eine Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail oder mittels digitaler Signatur) oder durch die tatsächliche Leistungserbringung der JV Fitness GmbH zustande.

(3) Die Darstellung von Leistungen, Produkten oder Referenzen auf Websites, in Katalogen oder sonstigen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern dient lediglich der allgemeinen Information.

§ 4 Projekt- und Partnerleistungen

(1) Projekt- und Partnerleistungen werden individuell vereinbart und projektbezogen erbracht.

(2) Die JV Fitness GmbH schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder betrieblichen Erfolg.

(3) Die JV Fitness GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Leistungen geeigneter Dritter zu bedienen. Für Leistungen dieser Dritten haftet ausschließlich der jeweilige Leistungserbringer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 5 Lieferung, Montage und Aufbau

(1) Liefer-, Montage- und Aufbauleistungen erfolgen nach dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang und unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.

(2) Die JV Fitness GmbH übernimmt weder eine Bauherren-, Architekten- noch eine übergeordnete Sicherheitsverantwortung, sofern eine solche nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(3) Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass sämtliche technischen, räumlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung rechtzeitig vorliegen.

§ 6 Reparatur- und Wartungsleistungen

(1) Reparatur- und Wartungsleistungen werden als Dienstleistungen erbracht, sofern nicht ausdrücklich ein Werkvertrag vereinbart wird.

(2) Ein bestimmtes technisches Ergebnis wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Vertrages ist.

§ 7 Zutritts-, Video- und Notrufsysteme

(1) Die Bereitstellung, Installation und Wartung technischer Systeme erfolgt ohne Garantie für eine jederzeitige oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit.

(2) Die JV Fitness GmbH übernimmt keine Verantwortung für Sicherheits-, Überwachungs- oder Notfallreaktionen.

(3) Eine Haftung für unterbliebene Alarmauslösungen, Fehlalarme, Systemausfälle oder hieraus resultierende Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8 Marketing-, Branding- und Unternehmensdienstleistungen

(1) Marketing-, Branding- und Unternehmensdienstleistungen werden je nach Vereinbarung beratend oder ausführend erbracht.

(2) Ein bestimmter Werbe-, Umsatz-, Reichweiten- oder Markterfolg wird nicht geschuldet.

§ 9 Handel mit Fitnessgeräten und Merchandise

(1) Der Verkauf von Fitnessgeräten und Merchandise-Artikeln erfolgt ausschließlich im B2B-Bereich.

(2) Technische Angaben, Produktbeschreibungen und Leistungsdaten beruhen auf Herstellerangaben und stellen keine Garantien der JV Fitness GmbH dar, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich übernommen wurden.

(3) Lieferzeiten gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, als unverbindliche Richtwerte.

(4) Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den jeweiligen Hersteller oder Vorlieferanten.

(5) Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Ware wird der Vertragspartner unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.

(6) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht, soweit es sich um eine Versendung handelt, mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Vertragspartner über.

§ 10 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind, sofern nicht abweichend auf der jeweiligen Rechnung oder einzelvertraglich vereinbart, innerhalb von sieben (7) Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Abweichende Zahlungsbedingungen, insbesondere Anzahlungen, Teilzahlungen oder vollständige Vorauszahlungen, können einzelvertraglich vereinbart werden und gehen den Regelungen dieser AGB vor.

(4) Bei Bestellungen von Waren ist die JV Fitness GmbH berechtigt, Anzahlungen oder vollständige Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere zur Absicherung von Herstellerbestellungen.

(5) Ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzuges ist die JV Fitness GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der JV Fitness GmbH.

(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Beschädigung und sonstige Risiken ausreichend zu versichern.

(3) Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zulässig. Der Vertragspartner tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an die JV Fitness GmbH ab, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehen.

(4) Die JV Fitness GmbH nimmt die Abtretung an. Der Vertragspartner bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

(5) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die abgetretenen Forderungen getrennt zu erfassen und auf Verlangen offenzulegen.

§ 12 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften im unternehmerischen Geschäftsverkehr, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Soweit Herstellergarantien bestehen, richten sich deren Umfang und Abwicklung ausschließlich nach den jeweiligen Vorgaben des Herstellers.

(3) Gesetzlich zwingende Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

(4) Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 13 Haftung

(1) Die JV Fitness GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die JV Fitness GmbH ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfälle, Datenverlust sowie mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

(4) Soweit gesetzlich zulässig, ist die übrige Haftung der Höhe nach auf den jeweiligen Netto-Auftragswert begrenzt.

(5) Die Haftung für Inhalte, Angaben oder Garantien von Herstellern oder sonstigen Drittanbietern ist ausgeschlossen, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich übernommen wurden.

(6) Ansprüche des Vertragspartners verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von zwölf Monaten ab Kenntnis der Anspruchsvoraussetzungen.

(7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§ 14 Rücktritt und Stornierung

(1) Im Falle eines Projektabbruchs sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten.

(2) Bestellungen von Waren sind verbindlich.

(3) Eine Stornierung ist nur möglich, solange noch keine verbindliche Bestellung beim Hersteller oder Vorlieferanten ausgelöst wurde.

(4) Nach Auslösung einer Herstellerbestellung trägt der Vertragspartner die dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht vermeidbar sind.

(5) Sonderanfertigungen und projektspezifische Bestellungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen.

§ 15 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle nicht offenkundigen geschäftlichen Informationen vertraulich zu behandeln.

(2) Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren.

§ 16 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Vertragspartner nur zu, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Andernach (56626), soweit gesetzlich zulässig.

(3) Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sowie Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.